Kein gesetzlicher Anspruch
Auch dieser Absatz ist kurz zu halten: Es gibt für Kinder ganz klar keinen gesetzlichen Anspruch auf den Erhalt von Taschengeld für Kinder. Aber die Vizepräsidentin des deutschen Kinderschutzbundes hat mal folgendes gesagt, was eigentlich die Situation rund ums Taschengeld gut auf den Punkt bringt. Sie sagt, das es keinen gesetzlichen, aber durchaus einen moralischen Anspruch auf Taschengeld gibt:"Es muss pünktlich und regelmäßig gezahlt werden. Und es sollte wirklich zur freien Verfügung stehen. Wenn, weil es die wirtschaftliche Lage nicht erlaubt, kein Taschengeld gezahlt wird, sollte man mit den Kindern darüber reden."
Dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen. :-)